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Höhe Einkommensnachweise für Familienzusammenführung
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Nachricht |
VLat
Mitglied

Beiträge: 1
Gruppe: Registered
Registriert seit: Dec 2008
Status:
Offline
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Höhe Einkommensnachweise für Familienzusammenführung
Guten Tag!
Ich habe Niederlassungerlaubnis. Seit zwei Monaten meine frau is gestorben und wir haben zwei Kinder (4 und 14), beide hat wohsitz in Weissrussland. Ich möchte dass beide Kinder mit mir bleiben. Den Kleine war auch in Deutschland geboren, aber seit zwei Jahren keine war in Deutschland angemeldet.
Ich möchte den Familienzusammenführung beantragen, dass meine Kinder mit mir wohnen. Ich habe paar Fragen, vileicht weisst jemand, heutige information nach alle änderungen:
1. Wie hoch soll meine Lohn sein? (netto oder brutto, incl. oder exl. wohnmitte)
2. Wie gross soll die Wohnung sein?
3. Kann irgendwelche problemmen kommen in diese fall?! (Ich bin den einzige wer kann sie besorgen)
Danke.
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| 03.12.2008 11:24 PM |
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hpcfan
ehemaliger Moderator
Beiträge: 3,423
Gruppe: Ehrenmitglieder
Registriert seit: Jul 2007
Status:
Offline
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RE: Höhe Einkommensnachweise für Familienzusammenführung
Hallo @VLat ...
Ich habe Niederlassungerlaubnis. Seit zwei Monaten meine frau is gestorben und wir haben zwei Kinder (4 und 14), beide hat wohsitz in Weissrussland. Ich möchte dass beide Kinder mit mir bleiben. Den Kleine war auch in Deutschland geboren, aber seit zwei Jahren keine war in Deutschland angemeldet.
Ich möchte den Familienzusammenführung beantragen, dass meine Kinder mit mir wohnen. Ich habe paar Fragen, vileicht weisst jemand, heutige information nach alle änderungen:
1. Wie hoch soll meine Lohn sein? (netto oder brutto, incl. oder exl. wohnmitte)
2. Wie gross soll die Wohnung sein?
3. Kann irgendwelche problemmen kommen in diese fall?! (Ich bin den einzige wer kann sie besorgen)
Danke.
Diesen speziellen und umfangreichen Sachverhalt solltest du am Besten mit der für dich zuständigen ABH besprechen ...
HpcFan
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| 05.12.2008 12:40 PM |
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Chassak
Mitglied

Beiträge: 2
Gruppe: Registered
Registriert seit: Dec 2008
Status:
Offline
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RE: Höhe Einkommensnachweise für Familienzusammenführung
Hi,
also, da ich auch mal das Problem indirekt hatte aber zum Glück selbstständig bin, - der Partner muss soiel Einkommen haben, dass dieser die Familie ernähren kann, ohne dabei auf die Sozialhilfe zurückgreifen zu müssen. Ich war damals im Anfangsstadium meiner Selbstständigkeit und hier gibt es einige, man könnte sagen, Sonderregelungen. Erwartet man einen höheren Gewinn, um damit die Familie ernähren zu können, wird dies auch als verwertbares Einkommen gerechnet, nicht auf die Sozialhilfe zurückgreifen zu müssen.
Nur bin ich immer noch solo, mir ist der Appetit aufs Heiraten vergangen, nach dem ich nun schon das vierte mal auf eine sogenannte "Zweckehe" hereingefallen war. Lockere beziehungen sind eh viel schöner.
Gruss, Chassak
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| 11.12.2008 10:10 PM |
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