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Besuchervisum für Deutschland
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dilaracengiz
HapPPy
 
Beiträge: 31
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Besuchervisum für Deutschland
Guten morgen!Big Grin
erstmal herzlichen dank, dass ihr so ein schönes Forum geschaffen habt wo man wirklich viele Informationen erhalten kann!
Nun zu meiner Frage:
ich bin seit drei Jahren mit meinem Freund zusammen und endlich dieses Jahr können wir heiraten. Im Oktober findet die Hochzeit in der Türkei statt. Gleich nach der Hochzeit würden wir gerne zusammen nach Deutschland kommen. Er als Besucher erstmal für sechs Wochen.Danach wollte ich den Visum zur Familienzusammenführung beantragen. Der Grund für diesen Besuch ist, dass wir halt sehr lange warten mussten und uns nicht wieder gleich trennen wollen. Mein Freund arbeitet noch in der Türkei müsste dann für die Familienzusammenführung ordnungsgemäß kündigen und alle Papiere erledigen. Von meiner Seite aus habe ich eine feste arbeitsstelle, genug wohnraum und eine Aufenthaltsberechtigung.
Bei der Ausländerbehörde habe ich nach einem Besuchervisum gefragt. Dazu reicht mein Einkommen wohl nicht aus als Angestellte. Was für möglichkeiten habe ich noch diesen Besuchervisum zu erhalten?
Vielen dank im voraus...
Dilara
<<Das schneLLste Pferd kann ein im Zorn gesprochenes Wort nicht einhoLen>>
Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 09.11.2007 03:28 PM von admin.
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| 22.08.2007 11:01 AM |
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Mehari
Mitglied

Beiträge: 12
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RE: Besuchervisum
Hallo,
gibt es eine andere Person mit einem höhren Einkommen, dann wird das wohl gehen.
Aber bitte bedenke das auch die Familienzusammenführung nicht sehr einfach ist. Da dann dein Freund hier eine Arbeit vorweisen muss. Auch kann es dir passieren, wenn Du in der Türkei heiratest, dass Dir die Botschaft eine Scheinehe unterstellt und du bis zu 1,5 Jahren warten musst, bis dass dann dein Freund hier einreisen darf.
Der beste Weg ist, es gleich einem Anwalt zu übertragen, dann können solche Probleme erst gar nicht entstehen.
Ach ja und noch was, auch bei einem höherem Einkommen, wenn es sich um ein Touristenvisum handelt, dann spielt das nicht immer eine Rolle, letzten Endes entscheideit die deutsche Botschaft in der Türkei ob die Person ausreisen darf oder nicht.
Für die Familienzusammenführung ist der beste Zeitpunkt während eine Schwangerschaft.
Woher ich dass weiss, fragst du dich, ich war mal mit einem türkischen Mann verheiratet.
Ich wünsche Dir viel Glück liebe Grüße Mehari
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| 22.08.2007 12:58 PM |
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Mina
Experte
   
Beiträge: 316
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RE: Besuchervisum
Hallo dilaracengiz
und willkommen im Forum.
Les dir am besten erst einmal die vielen Antworten zur Beantragung eines Visums und der FZF hier durch, da wirst du sicher schon viele Antworten auf deine Fragen erhalten.
@Mehari
gibt es eine andere Person mit einem höhren Einkommen, dann wird das wohl gehen
So ohne weiteres geht das natürlich auch nicht. Diese andere Person muss eine Verpflichtungserklärung abgeben, was für sie einiges an Risiken mit sich bringen kann und deswegen wohl auch nicht jeder einfach mal so unterschreiben wird.
Auch kann es dir passieren, wenn Du in der Türkei heiratest, dass Dir die Botschaft eine Scheinehe unterstellt
Das kannst du so pauschal nicht sagen, immerhin kann eine Scheinehe auch unterstellt werden, wenn die Hochzeit in Deutschland vollzogen wird.
auch bei einem höherem Einkommen, wenn es sich um ein Touristenvisum handelt, dann spielt das nicht immer eine Rolle
Natürlich entscheidet letztendlich die Botschaft. Allerdings hängt diese Entscheidung sehr wohl (auch) vom Einkommen ab.
Für die Familienzusammenführung ist der beste Zeitpunkt während eine Schwangerschaft
Soll das jetzt heißen dilaracengiz soll sich erst schwängern lassen bevor der Antrag zur FZF abgegeben wird? Und was, wenn der Antrag dann doch erst mal abgelehnt wird?
Ich halte solche Aussagen nicht wirklich für hilfreich...
LG
Mina
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| 22.08.2007 01:15 PM |
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Mehari
Mitglied

Beiträge: 12
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RE: Besuchervisum
Hallo Mina
es beruht auf meine Erfahrugen, welche ich in meiner Ehe erlebt habe.
Natürlich gebe ich Dir Recht das eine andere Person Verpflichtungen eingeht, jedoch gehe ich davon aus, dass dies bekannt ist.
Natürlich soll sie sich nicht einfach schwängern lassen um eine Familienzusammenführung durchzuführen, jedoch sind das Aussagen von meinem damaligen Rechtsanwalt gewesen.
Es ist aber nicht sehr einfach und ich kann ihr einfach nur viel glück wünschen.
Liebe Grüße Mehari
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| 22.08.2007 01:31 PM |
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hpcfan
ehemaliger Moderator
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RE: Besuchervisum
Hallo @Mehari ...
Natürlich gebe ich Dir Recht das eine andere Person Verpflichtungen eingeht, jedoch gehe ich davon aus, dass dies bekannt ist.
eben nicht .... lies dir mal die Beiträge im Forum durch, da wird manchmal die VE wie eine Tante Emma ( t´schuldigung Tante Emma) Quittung behandelt.
Natürlich soll sie sich nicht einfach schwängern lassen um eine Familienzusammenführung durchzuführen, jedoch sind das Aussagen von meinem damaligen Rechtsanwalt gewesen.
dazu sage ich lieber nichts .... ( ruhig und friedlich bleibend )
Es ist aber nicht sehr einfach und ich kann ihr einfach nur viel glück wünschen.
Nichts ist einfach, und schon gar nicht das AufenthG.
Gruß
HpcFan
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| 22.08.2007 03:18 PM |
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hpcfan
ehemaliger Moderator
Beiträge: 3,423
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RE: Besuchervisum
Hallo @dilaracengiz ...
Von meiner Seite aus habe ich eine feste arbeitsstelle, genug wohnraum und eine Aufenthaltsberechtigung.
Welche Staatsangehörigkeit hast du, welchen Aufenthatstitel ?
Gruß
HpcFan
Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 22.08.2007 03:21 PM von hpcfan.
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| 22.08.2007 03:20 PM |
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dilaracengiz
HapPPy
 
Beiträge: 31
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Registriert seit: Aug 2007
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RE: Besuchervisum
ich habe die Türkische Staatsangehörigkeit mit einer Aufenthaltsberechtigung.
So wie es aussieht, kann man ohne bedenken nicht einfach so heiraten obwohl man es ernst meint.
Wenn der Eindruck einer Scheinehe erweckt wird bei einem BESUCHERVISUM was der Name auch schon sagt Besuch der auch wieder geht, ist mir meine Aufenthaltsberechtigung viel zu Schade. Vielleicht wäre nach der Hochzeit eine FZF der beste weg.
Es sollten Flitterwochen auch ohne großen schnick schnack sein ne ne ne
<<Das schneLLste Pferd kann ein im Zorn gesprochenes Wort nicht einhoLen>>
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| 22.08.2007 08:23 PM |
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hpcfan
ehemaliger Moderator
Beiträge: 3,423
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RE: Besuchervisum
Hallo @dilaracengiz ...
Wenn der Eindruck einer Scheinehe erweckt wird bei einem BESUCHERVISUM was der Name auch schon sagt Besuch der auch wieder geht, ist mir meine Aufenthaltsberechtigung viel zu Schade. Vielleicht wäre nach der Hochzeit eine FZF der beste weg.
Das siehst du vollkommen richtig ...
Besuchervisum ... ist etwas für Besucher im engeren Sinne ...
Versetze dich einfach mal in die Lage der ABH, da biste schon verheiratet aber willst für deinen Ehemann ein Besuchervisum ....
ist erstmal nicht einfach zu verstehen und der Verdacht der Scheinehe kommt da eigentlich von selbst.
Wir hier in "D" haben für alles und nichts ein Gesetz/Verordnung/Verfügung/Richtlinien ...
in deinem Fall kommt die FZF in Betracht.
Aber auch bei der FZF wird nach dem Einkommen gefragt.
siehe auch § 30 Ehegattennachzug - AufenthG
Am besten du gehst einmal zu deiner für dich zuständigen ABH, nimmt deinen Pass mit, schildere den Fall und bitte um ihre Hilfe.
Fragen kost noch nichts, und mit einem Lächeln erreicht man manchmal ungeahntes.
Auch wird dir dort erklärt welche Papiere du haben musst für eine FZF, und manchmal geht das fast so schnell wie die Beantragung eines Besuchervisums.
Schreib aber bitte wie es weitergeht ...
und viel Glück ... euch beiden ...
HpcFan
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| 23.08.2007 10:00 AM |
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dilaracengiz
HapPPy
 
Beiträge: 31
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RE: Besuchervisum
Da gebe ich dir vollkommen Recht. Ich hab schon viele Sachen gehört und mich sehr erschrocken. Ich werde es noch einmal versuchen. Am Telefon habe ich es schonmal versucht aber es ist immer anders wenn man Gesicht zu Gesicht spricht die Dame gibt mir einfach keinen Termin solange das Einkommen nicht stimmt.
Naja vielleicht sollte ich mich erstmal auf meine Hochzeit freuen zusammen werden wir so oder so bis ans Ende bleiben 
Danke dir nochmal für deine Mühe und wünsche dir alles Gute...
Dilara
<<Das schneLLste Pferd kann ein im Zorn gesprochenes Wort nicht einhoLen>>
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| 23.08.2007 09:03 PM |
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hpcfan
ehemaliger Moderator
Beiträge: 3,423
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Registriert seit: Jul 2007
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RE: Besuchervisum
Hallo @dilaracengiz ...
Ich hab schon viele Sachen gehört und mich sehr erschrocken.
Nicht alles geht was die Kunden der ABH so wünschen, manches bleibt ein Wunsch, manches kann erfüllt werden. Man muss beide Seiten hören um verstehen zu können. Manchmal ist es auch nur der Wortlaut, ... Fordern kann jeder ... muss aber nicht immer erfüllt werden.
Ich werde es noch einmal versuchen. Am Telefon habe ich es schonmal versucht aber es ist immer anders wenn man Gesicht zu Gesicht spricht die Dame gibt mir einfach keinen Termin solange das Einkommen nicht stimmt.
Da hast du recht ... von Angesicht zu Angesicht ist manchmal viel mehr möglich als am Telefon.
Bei der ABH gibt es auch öffentl. Besuchszeiten, die können wahrgenommen werden ohne einen Termin vorher zu erhalten, jedensfalls in den ABH´s die ich kenne. Erkundige dich mal ob deine ABH auch solche Besuchszeiten hat.
Naja vielleicht sollte ich mich erstmal auf meine Hochzeit freuen zusammen werden wir so oder so bis ans Ende bleiben 
Das solltest du erstmal auf alle Fälle .... und dazu wünsche ich dir viel Glück ... aber nochmal: es ist manchmal von Vorteil vor der Hochzeit die ABH einzubeziehen. Formvorschriften ... also, besser vorher als nachher.
Danke dir nochmal für deine Mühe und wünsche dir alles Gute...
nichts zu danken, denn wirklich helfen ... konnte ich dir leider nicht. Eine Möglichkeit besteht aber noch ... verheiratet oder nicht ... daß dein Verlobter/Mann ... ein eigenständiges Visum beantragt. Vielleicht ist dies eine Anregung für eine Frage bei der ABH ...
Ich wünsche Euch -2- alles Gute .... und herzlichen Gückwunsch zur Hochzeit.
HpcFan
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| 24.08.2007 02:25 PM |
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